Deutschland: Kryptobörsen

Zuletzt geprüft: Oktober 2026

Auf dieser Seite
  1. Wer Sie bedienen darf
    1. Nicht im Register
  2. Gebühren im Vergleich
  3. Funktionen im Vergleich
  4. So prüfen Sie einen Anbieter
    1. Warnungen der BaFin
  5. Wenn eine Börse pleitegeht
  6. Wo Sie sich beschweren
  7. Quellen
    1. Seiten der Anbieter (keine offiziellen Quellen)
  • Eine Börse darf Kunden in Deutschland nur mit einer MiCA-Zulassung der BaFin, einer Notifizierung als Bank oder einer Zulassung aus einem anderen EU-Staat bedienen, die Deutschland umfasst. Das ESMA-Register vom 7. Oktober 2026 nannte 100 von der BaFin beaufsichtigte Unternehmen und 185 aus anderen EU-Staaten, die in Deutschland tätig sein dürfen.
  • Die Kosten unterscheiden sich stark: von 0,125 % plus Spread bis 2,5 % oder mehr für einen einfachen Kauf. Nicht jede App sagt, ob Sie Coins ein- oder auszahlen können.
  • Binance, Bitget, Nexo und MEXC standen am 7. Oktober 2026 nicht im EU-Register der zugelassenen Anbieter.
  • Krypto ist nicht durch die deutsche Einlagensicherung geschützt. MiCA verlangt aber, dass Anbieter die Kryptowerte ihrer Kunden von ihren eigenen trennen.

Diese Seite vergleicht die Kryptobörsen und Apps, die Kunden in Deutschland bedienen, und erklärt, wie Sie einen Anbieter prüfen. Wir bewerten oder empfehlen keinen Anbieter, und es gibt keine Affiliate-Links. Gebühren ändern sich oft: Die Angaben unten stammen von den eigenen Seiten der Anbieter, Stand 7. Oktober 2026. Ob ein Anbieter zugelassen ist, stammt aus dem ESMA-Register und von der BaFin. Die Regeln dahinter stehen unter Regulierung.

Wer Sie bedienen darf

Nach MiCA darf niemand ohne Zulassung (Artikel 59) Kryptowerte-Dienstleistungen in der EU erbringen; bereits regulierte Unternehmen wie Banken brauchen stattdessen eine Notifizierung (Artikel 60). Ein in einem EU-Staat zugelassener Anbieter darf nach einer Mitteilung auch in anderen tätig sein (Passporting). Das vorläufige MiCA-Register der ESMA zeigt die Heimataufsicht jedes Anbieters und die Länder, in denen er tätig sein darf. Diese von Verbrauchern in Deutschland viel genutzten Anbieter stehen in der ESMA-Datei vom 7. Oktober 2026; bei allen ist Deutschland aufgeführt:

AnbieterRechtsträgerAufsichtDatum im ESMA-Register
BisonBoerse Stuttgart Digital Custody GmbH (Verwahrung und Transfers) und EUWAX AG (Tausch)BaFin (Deutschland)17. Januar 2025 und 1. April 2025
BitpandaBitpanda GmbHFMA (Österreich)9. April 2025
BitvavoBitvavo B.V.AFM (Niederlande)26. Juni 2025
Bybit EUBybit EU GmbHFMA (Österreich)28. Mai 2025
CoinbaseCoinbase Luxembourg S.A.CSSF (Luxemburg)20. Juni 2025
Crypto.comForis DAX MT LimitedMFSA (Malta)27. Januar 2025
justTRADEJT Technologies GmbH; Verwahrung durch die Tangany GmbH (BaFin, 8. August 2025)BaFin (Deutschland)14. Juli 2026
KrakenPayward Europe Solutions LimitedCentral Bank of Ireland25. Juni 2025
N26N26 Bank SE (eine Bank; eingetragen für Annahme und Übermittlung von Aufträgen)BaFin (Deutschland)14. Mai 2025
OKXOKX Europe LimitedMFSA (Malta)27. Januar 2025
Scalable CapitalScalable Capital Bank GmbH (eine Bank; eingetragen für Beratung zu Kryptowerten)BaFin (Deutschland)2. März 2026
Trade RepublicTrade Republic Bank GmbH (eine Bank)BaFin (Deutschland)28. April 2025

Das Datum ist das Zulassungs- oder Notifizierungsdatum in der ESMA-Datei. Auch Bitstamp (CSSF), eToro und Revolut (CySEC), Gemini (MFSA) und KuCoin EU (FMA) führen Deutschland auf. Von den 100 durch die BaFin beaufsichtigten Unternehmen sind die meisten Banken (viele davon Genossenschaftsbanken), die Krypto ihren eigenen Kunden anbieten. N26 gibt an, den Kryptohandel mit Bitpanda anzubieten. Für BSDEX, den Handelsplatz der Börse Stuttgart, haben wir unter diesem Namen keinen Eintrag in der ESMA-Datei gefunden; prüfen Sie ihn in der Unternehmensdatenbank der BaFin. Ein Eintrag zeigt auch, welche Dienstleistungen ein Unternehmen erbringen darf; prüfen Sie also, ob die gewünschte Dienstleistung dabei ist.

Nicht im Register

  • Binance, Bitget und Nexo standen am 7. Oktober 2026 nicht im ESMA-Register der zugelassenen Anbieter.
  • MEXC steht auf der ESMA-Liste nicht konformer Unternehmen: Am 16. September 2025 stellte die niederländische AFM fest, dass MEXC in den Niederlanden ohne die erforderliche MiCA-Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen erbrachte. Im Register der zugelassenen Anbieter stand MEXC ebenfalls nicht.

Gebühren im Vergleich

MiCA verpflichtet Anbieter, ihre Preise, Kosten und Gebühren gut sichtbar auf ihrer Website zu veröffentlichen (Artikel 66 Abs. 4). Die Tabelle zeigt, was die eigenen Seiten der Anbieter am 7. Oktober 2026 angaben, für normale Kunden in der niedrigsten Gebührenstufe. „Einfacher Kauf“ ist der Kaufknopf in der App, „Orderbuch“ der erweiterte Handel (Maker / Taker). Der Spread ist der Unterschied zwischen Kauf- und Verkaufskurs und kommt als Kosten hinzu. „Nicht gefunden“ heißt, dass wir die Angabe auf den Seiten des Anbieters nicht finden oder lesen konnten.

AnbieterEinfacher KaufOrderbuch (Maker / Taker)Euro-EinzahlungEuro-AuszahlungCoins an eigene Wallet
BisonKeine Gebühr; Spread durchschnittlich 1,25 % bei Bitcoin und Ether, 1,75 % bei anderen Coins–Kostenlos (Kreditkarte, Apple Pay oder Google Pay 2,49 %)KostenlosJa, kostenlos
Bitpanda0,99 % bei Bitcoin, 1,49 % bei anderen Coins, im Preis enthalten0,25 % (Fusion)Nicht gefundenKostenlosJa, 0,00000598 BTC
BitvavoTaker-Gebühr, höchstens 0,25 %Maker nicht gefunden / höchstens 0,25 %Nicht gefundenKostenlosJa, 0,000017 BTC
BSDEX–0,20 % / 0,35 % (mindestens 0,01 € je Order)Keine weiteren Kosten, nach eigenen AngabenKeine weiteren Kosten, nach eigenen AngabenNicht gefunden
Bybit EUSpread 1,30 % werktags 07:31–20:59 UTC, sonst 1,80 %0,25 % / 0,25 %Nicht gefundenNicht gefundenJa, feste Gebühr je Coin
CoinbaseGebühr plus Spread; Satz nicht gefundenAb 0,0 % Maker (eigene Angabe)Nicht gefundenNicht gefundenJa, Netzwerkgebühr
Crypto.com0,80 %, weitere Gebühren und Spread möglichNicht gefundenKostenlos per Überweisung1 €Ja, 0,0002 BTC
justTRADE0,125 % plus Spread von mindestens 0,175 %; Mindestorder 25 €–Nicht gefundenNicht gefundenNicht gefunden; Übertrag zu justTRADE nicht möglich
Kraken1 % plus Spread0,40 % / 0,80 %Nicht gefunden1 €Ja, Gebühr nicht gefunden
N261,5 % bei Bitcoin, 2,5 % bei den meisten anderen Coins, 3,5 % bei einigen wenig liquiden Coins; mindestens 1 €–Über Ihr N26-KontoÜber Ihr N26-KontoNicht gefunden
OKXSpread 1,00 %0,08 % / 0,10 %Nicht gefundenKostenlosJa, feste Gebühr je Auszahlung

Was die Tabelle nicht zeigt:

  • Trade Republic und Scalable Capital veröffentlichen ihre Krypto-Preise auf Seiten, die wir ohne Browser nicht lesen konnten; daher nennen wir keine Zahlen.
  • N26 gewährt im Metal-Konto niedrigere Sätze (1 % bei Bitcoin, 2 % bei anderen Coins) bis zu einem monatlichen Volumen.
  • justTRADE verwahrt die Coins der Kunden in einer Sammel-Wallet bei Tangany und gibt an, dass ein Übertrag von Kryptowerten zu justTRADE nicht möglich ist.
  • Bybit EU hat seine einheitliche Gebühr von 0,25 % für Trades ab dem 5. Oktober 2026 eingeführt. Kartenzahlungen kosten bei den meisten Anbietern extra.

Funktionen im Vergleich

AnbieterAnzahl Coins (eigene Angabe)StakingSparplanBitcoin LightningDeutschsprachige Seiten
Bison70Ether und Solana, 27 % der Belohnungen; nach eigenen Angaben nicht unter MiCA reguliertJa (ohne Gebühren)Nicht gefundenJa
Bitpanda650+Ja (20 % der Belohnungen)JaNicht gefundenNicht geprüft
Bitvavo400+JaJaNeinNicht geprüft
BSDEXNicht gefundenNicht gefundenNicht gefundenNicht gefundenJa
Bybit EU115+Earn (nach eigenen Angaben unreguliert)JaNicht gefundenNicht geprüft
Coinbase„Hunderte“JaJaNicht gefundenNicht geprüft
Crypto.com400+JaJaNicht gefundenNicht geprüft
justTRADE73Ether, Solana und Cardano („Flexible Staking“ über Tangany)JaNicht gefundenJa
Kraken600+Ja (20 % Provision beim flexiblen Staking)JaJaJa
N26300+ oder 400+ (die Seite nennt beides)Nicht gefundenNicht gefundenNicht gefundenJa
OKXNicht angegebenJaJaJa (bis 0,05 BTC je Auszahlung)Ja

Staking und Lending sind nicht durch MiCA reguliert; Bison und Bybit EU sagen das selbst. Staking-Belohnungen sind steuerpflichtig; siehe Steuern für Privatpersonen.

So prüfen Sie einen Anbieter

  1. Suchen Sie den Anbieter in der Unternehmensdatenbank der BaFin. Prüfen Sie, ob der Rechtsträger, bei dem Sie sich anmelden, der eingetragene ist, und welche Dienstleistungen er erbringen darf.
  2. Bei Anbietern aus anderen EU-Staaten zeigt das ESMA-Register die Heimataufsicht und ob Deutschland zu den Ländern gehört, in denen er tätig sein darf.
  3. Prüfen Sie die Warnmeldungen der BaFin. Nach Angaben der BaFin können sie nie vollständig sein, und Kriminelle missbrauchen oft die Namen echter, beaufsichtigter Unternehmen; prüfen Sie also auch Webadresse und Kontaktdaten.
  4. Lesen Sie die Gebührenseite, bevor Sie einzahlen: Achten Sie neben der Gebühr auf den Spread und die Kosten für die Auszahlung von Coins.

Warnungen der BaFin

Die BaFin warnt vor Unternehmen, bei denen sie den Verdacht hat, dass sie ohne Erlaubnis Finanz- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Jüngste Beispiele sind eine Reihe nahezu identischer Websites „KI-Handelsplattform“ (29. September 2026), bitbucks(.)space (30. September 2026) und de-capitalus(.)com (7. Oktober 2026). Meist geht es um Websites unbekannter Betreiber, nicht um die zugelassenen Anbieter in der Tabelle oben. Wie diese Betrugsmaschen funktionieren, steht unter Regulierung.

Wenn eine Börse pleitegeht

Eine Sicherungseinrichtung für Krypto gibt es nicht. Das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) schützt Einlagen bei Banken bis 100.000 € je Kunde und Bank, Einlagen sind aber Guthaben (§ 2 Abs. 3 EinSiG), keine Kryptowerte. Euro-Guthaben, die als Einlage bei einer Bank liegen, etwa auf einem Konto bei einer Bank, die auch Krypto anbietet, können geschützt sein; die Coins nicht. Was MiCA verlangt:

  • Trennung. Ein Anbieter, der Ihre Kryptowerte verwahrt, muss sie von seinen eigenen trennen und rechtlich von seinem Vermögen getrennt halten, damit seine Gläubiger insbesondere bei einer Insolvenz keinen Zugriff darauf haben (Artikel 75 Abs. 7).
  • Ihre Euro. Kundengelder müssen bis zum Ende des folgenden Geschäftstags bei einer Bank oder Zentralbank hinterlegt werden, getrennt von den eigenen Geldern des Anbieters (Artikel 70 Abs. 3). Das gilt nicht für Anbieter, die selbst Bank, Zahlungs- oder E-Geld-Institut sind.
  • Haftung. Der Anbieter haftet für Kryptowerte, die durch einen ihm zuzurechnenden Vorfall verloren gehen, bis zum Marktwert zum Zeitpunkt des Verlusts (Artikel 75 Abs. 8).
  • Aufstellungen und Abwicklung. Sie erhalten mindestens alle drei Monate eine Aufstellung Ihrer Bestände (Artikel 75 Abs. 5), und Verwahrer brauchen einen Plan für eine geordnete Abwicklung (Artikel 74).

Diese Regeln senken das Risiko, beseitigen es aber nicht. Coins in Ihrer eigenen Wallet hängen von keiner Börse ab; die Regeln dafür stehen unter Regulierung.

Wo Sie sich beschweren

  1. Zuerst beim Anbieter. Nach MiCA muss jeder Anbieter ein veröffentlichtes, kostenloses Beschwerdeverfahren haben und Beschwerden zeitnah und redlich untersuchen (Artikel 71). Auch die BaFin rät, sich zuerst schriftlich an das Unternehmen zu wenden und um eine schriftliche Stellungnahme zu bitten.
  2. Eine Schlichtungsstelle. Die Schlichtungsstelle der BaFin ist für Streitigkeiten zu Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen nach dem KWG sowie zu Fonds zuständig, und nur, wenn keine anerkannte private Verbraucherschlichtungsstelle zuständig ist. Das Bundesamt für Justiz führt die Liste der anerkannten Stellen, darunter die der Bankenverbände. Für Streitigkeiten, die keine dieser Stellen abdeckt, gibt es die Universalschlichtungsstelle des Bundes: Für Verbraucher ist sie in der Regel kostenlos und behandelt Streitwerte von 10 € bis 50.000 €, aber nur, wenn das Unternehmen teilnahmebereit oder -verpflichtet ist. Bei Anbietern aus anderen EU-Staaten hilft das Netzwerk FIN-NET, die zuständige Stelle zu finden. Eine eigene Schlichtungsstelle für MiCA-Kryptoanbieter haben wir nicht gefunden.
  3. Die BaFin. Über ein von der BaFin beaufsichtigtes Unternehmen können Sie sich mit ihrem Online-Formular beschweren. Die BaFin nutzt Beschwerden für ihre Aufsicht, entscheidet aber keine Einzelfälle, und Fristen laufen während der Prüfung weiter.
  4. Gericht. Nur Gerichte können einen Streit verbindlich entscheiden und ein Unternehmen etwa zur Zahlung verpflichten.

Quellen

Seiten der Anbieter (keine offiziellen Quellen)

Gebühren und Funktionen stammen von den eigenen Seiten der Anbieter, geprüft am 7. Oktober 2026. Es sind Angaben der Anbieter, nicht von einer Aufsicht geprüft.

Diese Seite enthält allgemeine Informationen, keine Finanzberatung. Gebühren und Zulassungen ändern sich, prüfen Sie daher das Register und die Gebührenseite des Anbieters, bevor Sie ein Konto eröffnen.