Deutschland: Steuern für Unternehmen

Zuletzt geprüft: Oktober 2026

Auf dieser Seite
  1. Bilanzierung von Krypto
  2. Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
  3. Umsatzsteuer
  4. Krypto-Dienstleister
  5. Quellen
  • Krypto im Betriebsvermögen führt zu betrieblichen Einkünften: Gewinne sind unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig, und Belohnungen aus Staking, Lending und Airdrops zählen mit dem Marktwert bei Zufluss.
  • Kapitalgesellschaften zahlen bis 2027 15 % Körperschaftsteuer, danach jährlich einen Prozentpunkt weniger bis 10 % ab 2032, zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer und Gewerbesteuer.
  • Umsatzsteuerlich behandelt die Finanzverwaltung Krypto, die nur als Zahlungsmittel dient, wie gesetzliche Zahlungsmittel; der Umtausch in Euro ist daher steuerfrei, nach dem EuGH-Urteil Hedqvist (C-264/14).
  • Krypto-Dienstleister brauchen eine MiCA-Zulassung und melden ab 2026 Kundendaten an das Bundeszentralamt für Steuern.

Diese Seite behandelt Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, die in Deutschland Krypto halten, annehmen oder handeln. Krypto im Privatvermögen steht unter Steuern für Privatpersonen, Fristen und Aufzeichnungen unter Steuererklärung und Fristen. Sie enthält allgemeine Informationen, keine Steuerberatung.

Bilanzierung von Krypto

Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 legt fest, wie Unternehmen Krypto erfassen. Die wichtigsten Punkte:

  • Bilanz. Kryptowerte sind nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter. Sie gehören nach den allgemeinen Grundsätzen zum Anlagevermögen (Finanzanlagen) oder zum Umlaufvermögen (sonstige Vermögensgegenstände), ausgewiesen nach § 266 Abs. 2 HGB (Rz. 41).
  • Bewertung. Anschaffungskosten sind der Marktkurs im Zeitpunkt der Anschaffung. Der Kurs einer Börse oder einer webbasierten Kursliste kann verwendet werden (Rz. 43), Tageskurse werden bei einheitlicher Anwendung anerkannt (Rz. 91).
  • Einnahmenüberschussrechnung. Wer seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, setzt die Anschaffungskosten erst bei Verkauf oder Entnahme ab und führt die Coins in einem Verzeichnis (Rz. 44).
  • Belohnungen. Coins aus Mining, Staking, Lending oder betrieblich veranlassten Airdrops sind Betriebseinnahmen mit dem Marktwert bei Zufluss (Rz. 49, 64 und 69). Airdrop-Coins ohne Marktkurs dürfen mit 0 € angesetzt werden.

Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer

Kapitalgesellschaften wie eine GmbH zahlen Körperschaftsteuer. § 23 des Körperschaftsteuergesetzes regelt eine stufenweise Senkung:

VeranlagungszeitraumKörperschaftsteuersatz
Bis 202715 %
202814 %
202913 %
203012 %
203111 %
Ab 203210 %

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Körperschaftsteuer, 15 % plus Zuschlag ergeben also 15,825 %. Hinzu kommt die Gewerbesteuer: Die Steuermesszahl beträgt 3,5 % des Gewerbeertrags, multipliziert mit dem Hebesatz, den jede Gemeinde festlegt. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 €, Kapitalgesellschaften nicht. Einzelunternehmer zahlen auf ihren Gewinn Einkommensteuer nach dem Tarif unter Steuern für Privatpersonen.

Die einjährige Haltefrist und die Freigrenze von 1.000 € gelten nur im Privatvermögen. Bei Krypto im Betriebsvermögen ist jeder realisierte Gewinn steuerpflichtig.

Umsatzsteuer

Im Urteil Hedqvist (C-264/14, 22. Oktober 2015) hat der Gerichtshof der EU entschieden, dass der Umtausch herkömmlicher Währungen in Bitcoin und umgekehrt eine steuerfreie Finanzdienstleistung ist. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (Abschnitt 4.8.3 Abs. 3a UStAE) folgt dem: Sog. virtuelle Währungen wie Bitcoin werden den gesetzlichen Zahlungsmitteln gleichgestellt, soweit die Beteiligten sie als alternatives vertragliches und unmittelbares Zahlungsmittel akzeptiert haben und sie keinem anderen Zweck als der Verwendung als Zahlungsmittel dienen. Für Spielwährungen gilt das nicht. In der Praxis:

  • Umtausch von Krypto in Euro (oder umgekehrt) ist umsatzsteuerfrei.
  • Krypto als Zahlungsmittel annehmen. Weil solche Kryptowerte wie gesetzliche Zahlungsmittel behandelt werden, wird Ihre Leistung wie üblich besteuert: Sie berechnen Umsatzsteuer auf die Ware oder Dienstleistung, bemessen nach der erhaltenen Gegenleistung. Die Hingabe der Kryptowerte ist keine eigene steuerpflichtige Leistung.
  • Mining und Staking. Der von uns geprüfte Abschnitt des Erlasses behandelt sie nicht. Er verweist auf ein BMF-Schreiben vom 27. Februar 2018 zu Bitcoin und Umsatzsteuer, das zum Zeitpunkt unserer Prüfung (Oktober 2026) auf der Website des BMF nicht mehr abrufbar war; seinen Inhalt beschreiben wir daher nicht.

Krypto-Dienstleister

Ein Unternehmen, das für Kunden Krypto tauscht, verwahrt oder überträgt, erbringt Kryptowerte-Dienstleistungen nach der EU-Verordnung MiCA und braucht eine Zulassung der BaFin oder einer anderen EU-Aufsicht; siehe Regulierung. Solche Anbieter müssen Kunden nach dem Geldwäschegesetz (GwG) identifizieren und nach dem Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG) jährlich bis 31. Juli Kunden- und Transaktionsdaten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden, erstmals für das Kalenderjahr 2026; siehe Steuererklärung. Nach dem Reformentwurf unter Steuern für Privatpersonen würden inländische Anbieter ab 2028 auch Steuer einbehalten.

Quellen

Diese Seite enthält allgemeine Informationen, keine Steuerberatung. Regeln und Sätze ändern sich, prüfen Sie daher die offiziellen Quellen oben, bevor Sie handeln.